ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

Premago des Gurndin Benjamin.

Inhalt:

  1. Einleitung
  2. Vertragspartner
  3. Vertragsschluss
  4. Zahlungsbedingungen
  5. Preise
  6. An- & Abreise sowie Aufenthalt
  7. Material & Daten 
  8. Unbedenklichkeitserklärung & Produkthaftung
  9. Lieferung
  10. Overnight-Service
  11. Verzögerung & Absage
  12. Gewerbliche Schutzrechte & Urheberrechte

 

1. Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen, Handlungen und Leistungen zwischen dem Kunden und Premago des Gurndin Benjamin („Premago“) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird. Hierbei gilt ausschließlich italienisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Premago nicht an. Mündliche Vertragsschlüsse sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Vertragspartner 

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Premago des Gurndin Benjamin vertreten durch den Unternehmer Herrn Gurndin Benjamin. Der Firmensitz befindet sich in der Luigi Negrelli Straße, 15, 39100 Bozen, Italien. Die Premago ist unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten für Sie erreichbar:

Tel.: +39 3483753206

E-Mail: info@premago.com

Website: www.premago.com

3. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Premago durch die Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Premago akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

4. Zahlungsbedingungen

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt eine Werbeagentur im eigenen Namen einen Auftrag für Dritte, an welche auch fakturiert werden soll, so haftet die Werbeagentur bis zur gänzlichen Bezahlung der Rechnungssumme mit. 

Alle Rechnungen sind sofort fällig, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wir, da es sich primär um die Verrechnung von Lohnkosten handelt sowie für Verpackungsmaterial, Postgebühren etc. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 10 % Verzugszinsen p.a. verrechnet. Die Kosten für Mahnungen sowie die Kosten aus Intervention Dritter (Inkassobüro) gehen zu Lasten des Schuldners. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen, wie auch immer geartet, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Erteilen mehrere Personen an uns einen einzelnen Auftrag, haften diese zur ungeteilten Hand, auch dann, wenn der Auftrag durch Dritte vermittelt wurde. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Mahnspesen, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu vergüten. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Liefertermin uns gegenüber gerügt werden. Alle Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen der Vertragspartner sind ausschließlich bei dem für Bozen sachlich zuständigen Gericht auszutragen.

 

5. Preise

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, gelten die Preise unserer Preisliste. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sonderausführungen bedingen Mehrpreise.

Bis zum Abgabetermin eintretende Verteuerungen in den Anschaffungs- und Herstellungskosten, Arbeitslöhnen usw. berechtigen uns zu entsprechenden Preiserhöhungen. Aufrechnung von Gegenforderungen oder Zurückbehaltungen durch den Kunden sind ausgeschlossen. Wir sind, abgesehen von der jedenfalls geforderten Portovorlage, berechtigt, Lieferung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der Rechnungssumme variabel zu gestalten.

Sollte die begehrte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb der hierfür gesetzten Frist erbracht werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Ebenfalls keine Haftung übernehmen wir für Steuern, Abgaben sowie für Zölle, die durch einen Warenverkehr mit Kunden ausgelöst werden. Der Kunde hält Premago für etwaige, eintretende Haftungen schadlos.

 

6. An- & Abreise sowie Aufenthalt

An- und Abreisen von Premago erfolgen jeweils von Bozen aus. Die Reisekosten werden wie folg berechnet: Je gefahrenem Kilometer 0,80 €, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wird. Bei Anreise mit der Bahn, Flugzeug, etc. sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Auftragortes zur Verfügung gestellt. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Premago behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verlängerungsstunden können halbstündlich abgerechnet werden.

 

7. Material & Daten

Wir sind berechtigt, für die Zeit der Lagerung des Materials eine angemessene Lagergebühr zu beanspruchen. Wenn der Kunde über das Restmaterial nicht spätestens drei Wochen nach Auftragserfüllung verfügt, wird es unfrei an diesen zurückgeschickt.

Premago wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Bilddaten bzw. des Werkes schriftlich bei Premago geltend zu machen. Danach gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Bilder, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Premago beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Premago verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, erklärt sich aber bereit, die Bilddaten bis zu mindestens sechs Monate nach des Auftrages aufzubehalten. Gegen Premago gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Premago verursacht worden ist.
Premago haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Premago keinen Ersatz. Premago ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, externe Grafiker, Druckereien etc. zu beauftragen. Premago ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Premago haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

8. Unbedenklichkeitserklärung & Produkthaftung

Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde gegenüber unserem Hause die Unbedenklichkeit aller, in seinem Auftrag durch uns in Umlauf gebrachten, Produkte und erklärt somit gleichzeitig, dass alle diese Produkte in jeder Hinsicht den Bestimmungen der einschlägigen, europäischen Gesetze oder den Gesetzen des jeweiligen Empfängerstaates entsprechen. Sollte der Gesetzgeber wegen Verstößen dieser Art gegen Premago vorgehen, erklärt der Kunde, Premago dafür schadlos zu halten.

Für Produkte, die wir im Auftrag des Kunden in Umlauf bringen, ebenso für Produktauskünfte, die wir analog von Kundenrichtlinien erteilen, wird in keiner wie immer gearteten Weise Haftung im Sinne des Konsumenten- und Produkthaftungsgesetzes übernommen. Sollte der Gesetzgeber wegen nicht von Premago verschuldeten Belangen im Sinne der Produkthaftung gegen Premago vorgehen, hält der Kunde Premago schadlos.
Sämtliches uns vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material ist uns rechtzeitig, frei Haus und verzollt zu übergeben. Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass Form und Inhalt des Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Wir sind nicht verpflichtet, das Material und die Stückkosten zu überprüfen. Alle von uns übernommenen Materialien sowie die vom Kunden uns zur Verwaltung übergebenen Adressen sind im Rahmen der von uns abgeschlossenen Versicherung zum Material- bzw. Herstellungswert gegen Feuer-, Einbruch- und Leitungswasserschäden versichert. Eine darüber hinausgehende Haftung wird von uns nicht übernommen.

 

9. Lieferung

Liefertermine in unseren Auftragsbestätigungen sind Abgangstermine ab unserem Unternehmen. Für Verzögerungen sind wir nicht haftbar. Fixgeschäfte erkennen wir nur an, wenn sie von uns als solche schriftlich bestätigt worden sind. Wir sind jedoch dann an derartige Fixtermine nicht gebunden, wenn sich bei der Verarbeitung des vom Kunden beigestellten Materials nachweislich von uns nicht zu vertretende Verzögerungen ergeben. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen sind wir (auch bei Nichtvorliegen eines Fixgeschäftes) berechtigt, einen angemessenen Erschwerniszuschlag zu verrechnen.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, die Art des Versandes bleibt uns vorbehalten. Paket- und Bahnsendungen werden unfrei verschickt, sofern nicht anders definiert. Der für die Postauslieferung benötigte Portobetrag muss spätestens zu dem auf der Auftragsbestätigung dafür vorgesehenen Termin auf einem unserer Bankkonten mit der Angabe des Verwendungszweckes „Portovorlage“ gutgeschrieben sein. Wird das erforderliche Material verspätet an uns geliefert, wird die Durchschrift der Auftragsbestätigung nicht rechtzeitig und unterfertigt an uns zurückgesendet, geht die Portovorauszahlung verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszweckes ein, so verschiebt sich auch ein bestätigter Auslieferungstermin. Für bei uns angeliefertes Werbematerial übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass der Inhalt gegen keinerlei Bestimmungen verstößt und hat uns diesbezüglich gegen Ansprüche Dritter vollkommen klag- und schadlos zu halten.

 

10. Overnight-Service

Der Overnight-Service kann nur mittels Vorauszahlung, Aufpreis, nach Absprache mit unserem Team, bis zu einer Liefermenge von 100 Bildern und nur werktags garantiert werden. Die Vorauszahlung ist mittels Überweisung auf unser Bankkonto (IBAN IT34G0811558490000301044931) oder auf unser PayPal-Konto (https://www.paypal.me/premago) zu tätigen. Der Aufpreis wird ab 5 Bildern verrechnet und beträgt 25,00 € Netto zzgl. MwSt.
Unser Team steht per E-Mail von 08:30 Uhr bis 20:30 Uhr für Sie bereit. Sollte Ihr Auftrag, aufgrund von interner Überlastung, nicht entgegengenommen werden, erhalten Sie nach eingegangener Anfrage eine E-Mail. Ihre Bilder stehen bis spätestens 24 Stunden zum Download bereit. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. Premago nicht in der Lage sein die Bilddaten zu dem vereinbarten Termin abzugeben, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Im Falle eines bezahlten Aufpreises des Auftraggebers, wird der im voraus bezahlte Aufpreis von Seiten Premagos für den Auftraggeber gutgeschrieben. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Premago kommen, bemüht sich diese (soweit erwünscht) um einen Ersatz-Dienstleister, der auf ähnlichen Konditionen seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 

Bitte beachten Sie, dass alle Korrekturen, welche Punkte des Angebotes betreffen, extra verrechnet werden müssen und nicht innerhalb des 24-Stunden Zeitraumes garantiert werden können. Der Overnight-Service ist für komplexere Bearbeitung leider nicht möglich! Aufträge mit größeren Stückzahlen oder komplexeren Bearbeitungen werden durch diese Funktion vorgezogen bearbeitet und so bald wie möglich geliefert. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Volumen und der Art Ihres Auftrages ab. Im Normalfall stehen Ihre Bilder binnen spätestens 24 Stunden, bei komplexeren bzw. größeren Aufträgen binnen spätestens 48 Stunden zum Download bereit.

 

11. Verzögerung & Absage

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. Premago zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen bzw. den Auftrag nicht rechtzeitig abschließen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Premago kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatz, der auf ähnlichen Konditionen seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Premago auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Auftrag vom Vertrag zurück, so sind folgende Teile des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Premago zu zahlen:

  • Absage bis 1 Monat vor dem Auftrag: Es wird kein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
  • Rücktritt weniger als 20 Tage vor Auftragsbeginn: Es werden 20% des vereinbarten Honorars als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
  • Rücktritt weniger als 10 Tage vor Auftragsbeginn: Es werden 35% des vereinbarten Honorars als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
  • Rücktritt weniger als 3 Tage vor Auftragsbeginn: Es werden 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Termins nicht erstattet. Kann der Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (bei Outdoor-Shootings z.B. Gewitter, oder allg. bei schwerer Krankheit, Unfall o.ä.) von Seiten der Auftraggeber nicht durchgeführt werden, wird kein Ausfallshonorar berechnet.

 

12. Gewerbliche Schutzrechte & Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Premago. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Premago an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein Hinweis auf das Urheberrecht von Premago verpflichtend, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern auch das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und Daten Eigentum von Premago. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Premago darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Blog, Facebook etc.), sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wird.
Ausführungsunterlagen, wie z.B. Organisations- und Marketingkonzepte bleiben stets Eigentum unseres Hauses und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Der Kunde garantiert, dass sämtliche durch ihn für die Auftragsausführung zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und folglich für angestrebte Zwecke eingesetzt werden können. Diese Unterlagen (Fotos, Logos etc.) werden durch den Kunden verpflichtend auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte sowie sonstige Rechte Dritter (Rechteclearing) geprüft. Wir haften im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung unserer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter aufgrund vom Kunden zur Verfügung gestellter Unterlagen. Werden wir wegen einer dergestaltigen Rechtsverletzung durch Dritte in Anspruch genommen, so hält der Kunde uns schad- und klaglos und hat uns sämtliche Nachteile zu ersetzen, die bei Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Abwehr von Drittansprüchen zu unterstützen und hierfür unaufgefordert das notwendige Datenmaterial zur Verfügung zu stellen.

Die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, Personenrechte, Nutzungsrechte und Property Releases einzuholen oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers/Lizenzinhabers zu sein, versichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer (Premago) und gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen. Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Soweit Premago wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Premago von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist Premago nicht dazu verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistung Rechtsverletzungen drohen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.